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Standorte für Windkraftanlagen sollen abseits von Siedlungen sein

In dem Flyer der Bayerischen Staatsforsten: „Windenergie im Wald” steht, dass die Bayerischen Staatsforsten interessierten Betreibern geeignete Staatswaldflächen abseits von Siedlungen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Standort Erlauholz die angesprochenen Voraussetzungen überhaupt erfüllt.  Laut dem „Thesenpapier zur Einführung erneuerbarer Energien”, das 2000 für die Enquête Kommision des Bayerischen Landtages erstellt wurde, sollte am Standort der Windkraftanlage eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 m/s (50 m über Grund) vorhanden sein, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in unserem Gebiet liegt bei 3,4 - 3,8 m/s (50 m über Grund siehe Windatlas von 1999). Laut dieser Zahlen ist der Standort eigentlich nicht geeignet.

Müssen vielleicht deshalb die Windkraftanlagen so hoch sein?

Der Abstand der fünf Windkraftanlagen zu den umliegenden Siedlungsgebieten beträgt

Bachern > 1000 m
Seewieshof > 1000 m
Ottmaring > 1300 m
Rohrbach > 1600 m
Kissing > 2500 m
Ried > 2900 m.

Der Abstand der drei Anlagen auf Privatgrund beträgt

Bachern > 750 m
Ried > 2280 m
Seewieshof > 700 m
Kissing > 2300 m.

Sollen diese Standorte abseits von Siedlungen sein?

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihren Windenergie-Erlass grundlegend überarbeitet, da die Windkraftanlagen gravierende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. In diesem Bericht sind unter Punkt 8.2.1.2 Tabuflächen ausgewiesen. In Nordrhein-Westfalen kommt ein Wald als Standort für eine Windkraftanlage nicht in Frage.

Muss eigentlich jedes Bundesland seine eigenen schlechten Erfahrungen machen?